Wie viel Urlaub steht wirklich zu.
Teilzeit, Eintritt oder Austritt im Jahr, Elternzeit, Schwerbehinderung. Der Rechner rechnet nach dem Bundesurlaubsgesetz in Zwölfteln, zeigt den tagesgenauen Vergleichswert daneben und sagt, welcher Wert warum gilt.
Der Rechner ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen. Rechtsstand: 14.10.2026, geprüft gegen das Bundesurlaubsgesetz, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.04.2013 (BGBl. 2013 I S. 868), das Jugendarbeitsschutzgesetz, zuletzt geändert durch Art. 53 des Gesetzes vom 23.10.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323), das Neunte Buch Sozialgesetzbuch, zuletzt geändert durch Art. 2b des Gesetzes vom 24.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 228), das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370), und das Mutterschutzgesetz, zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 371).
Die Regeln stehen im Bundesurlaubsgesetz und in weiteren Vorschriften. Der Rechner wendet sie an.
Bei einem Eintritt oder Austritt im Lauf des Jahres rechnet das Bundesurlaubsgesetz oft in Zwölfteln, nicht tagesgenau. Das heißt: ein Zwölftel für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses, angebrochene Monate fallen weg. Wer bis zum 30. Juni eintritt und bleibt, behält den vollen gesetzlichen Urlaub. Das gilt auch, wenn jemand nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet (§§ 4 und 5 BUrlG). Tagesgenau darf nur gerechnet werden, wenn der Vertrag es ausdrücklich so regelt und niemand dadurch unter den gesetzlichen Mindesturlaub fällt (§ 13 Abs. 1 BUrlG).
Weitere Vorschriften
Häufige Fragen
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24 Werktage im Jahr bei 6 Werktagen pro Woche. Bei weniger Arbeitstagen anteilig: 24 × Arbeitstage pro Woche ÷ 6.
Weniger Stunden pro Tag kürzen den Urlaub nicht, nur weniger Arbeitstage pro Woche tun das. Wechselt das Arbeitszeitmodell im Jahr, zählt jeder Abschnitt nach seinen Arbeitstagen.
Urlaub verfällt am Jahresende. Bis zum 31. März des Folgejahres bleibt er nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen. Verfallen kann er aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den Resturlaub und den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG 19.02.2019, 9 AZR 423/16).
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Was dazu passt
Was Zentrana daraus von selbst macht
- 01 Das Urlaubskonto zeigt je Person den Jahresanspruch, den Resturlaub aus dem Vorjahr und was davon noch offen ist.
- 02 Genommene Tage zählt das System nach Arbeitsplan und Feiertagen der Person, halbe Tage eingeschlossen.
- 03 Soll Resturlaub zum 31. März verfallen, geben Sie der Person den Hinweis, im System oder auf Papier. Das System hält fest, wann er gegeben wurde.
In Zentrana rechnen Sie nichts mehr nach.
Was Sie hier einzeln eintippen, läuft dort für jede Person automatisch mit: Zeiten, Fristen, Urlaub und Feiertage. Fristen meldet Zentrana, bevor sie ablaufen.
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