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Führerschein-Umtausch bis 19. Januar 2027: Karten aus 2002 bis 2004

Stand: 09.10.2026 Von Zentrana 3 Minuten Lesezeit

Quellen geprüft am 01.10.2026

Kurz gesagt

Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht sein, danach verlieren sie ihre Gültigkeit.⁠[1]⁠[2] Beim Führen eines Kraftfahrzeugs, auch eines Firmenfahrzeugs, ist ein gültiger Führerschein mitzuführen.⁠[3]

Inhalt
  1. Kurz gesagt
  2. Die Zahlen auf einen Blick
  3. Was heißt das für Ihre Fahrer?
  4. Das sollten Sie bis 19. Januar 2027 erledigen
  5. Gut zu wissen
  6. Was das in Zentrana heißt
  7. Quellen

Die Zahlen auf einen Blick

Führerschein Bisher Neu mit Frist
Kartenführerschein, Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 Bishergültig, ohne Ablaufdatum Neu mit FristUmtausch bis 19. Januar 2027, danach ungültig⁠[2]⁠[4]⁠[5]
Kartenführerschein, Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 Bishergültig, ohne Ablaufdatum Neu mit FristUmtausch bis 19. Januar 2028⁠[2]⁠[4]⁠[5]
Kartenführerschein, Ausstellungsjahr 2008 bis 18. Januar 2013 Bishergültig, ohne Ablaufdatum Neu mit FristUmtausch je nach Ausstellungsjahr bis 19. Januar 2029 bis 19. Januar 2033⁠[2]⁠[4]⁠[5]
Führerschein von Inhabern mit Geburtsjahr vor 1953 Bishergültig Neu mit FristUmtausch bis 19. Januar 2033⁠[2]⁠[4]
Neuer Führerschein nach dem Umtausch Bisherohne Ablaufdatum Neu mit Frist15 Jahre gültig⁠[4]

Der Umtausch kostet 25,50 Euro plus 1,00 Euro, zusammen 26,50 Euro.⁠[4]⁠[11] Für den Direktversand des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei kommen gegebenenfalls 6,50 Euro hinzu.⁠[4]⁠[11]

Was heißt das für Ihre Fahrer?

Das Ausstellungsjahr entscheidet: Für die Frist zählt das Ausstellungsdatum im Feld 4a auf der Vorderseite des Kartenführerscheins.⁠[5]⁠[6]⁠[9] Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben in Feld 4b kein Ablaufdatum.⁠[5]⁠[9]

Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen: Die Fahrerlaubnis ist das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu führen, der Führerschein die amtliche Bescheinigung darüber.⁠[3]⁠[4] Nach Ablauf der Frist wird nur das alte Dokument ungültig.⁠[4]

Umtausch ohne Prüfung: Ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch nicht verbunden.⁠[4]

Der neue Führerschein ist befristet: Er gilt 15 Jahre, unabhängig von der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis.⁠[4] Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind ebenfalls auf 15 Jahre befristet.⁠[6]

Das sollten Sie bis 19. Januar 2027 erledigen

  1. Fahrer feststellen: Mit dem selbstständigen Führen von Fahrzeugen mit Motor dürfen Sie nur Beschäftigte betrauen, die Sie dazu bestimmt haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und geeignet sein, unterwiesen sein, ihre Befähigung Ihnen gegenüber nachgewiesen haben und die Aufgabe zuverlässig erfüllen.⁠[7]

  2. Feld 4a prüfen: Kartenführerscheine mit Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht sein.⁠[2]⁠[4] Maßgeblich ist das Datum in Feld 4a auf der Vorderseite.⁠[5]⁠[9]

  3. Betroffene früh ansprechen: Beantragt wird der Umtausch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, zum Teil auch im Bürgeramt.⁠[4] Die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Wittenberg nennt eine Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Wochen.⁠[6]

  4. Unterlagen und Kosten mitteilen: Vorzulegen sind Personalausweis oder Pass, ein aktuelles biometrisches Lichtbild und der alte Führerschein im Original.⁠[4] Der Umtausch kostet 26,50 Euro, beim Direktversand zusätzlich 6,50 Euro.⁠[4]⁠[11]

  5. Neuen Führerschein erfassen: Lassen Sie sich den neuen Führerschein vorlegen und halten Sie seine Gültigkeit von 15 Jahren fest.⁠[4]⁠[7]

Gut zu wissen

Verwarnungsgeld nach Fristablauf: Nach Ablauf der Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.⁠[1]⁠[8] Bei einer Kontrolle kann deshalb ein Verwarnungsgeld von derzeit 10 Euro erhoben werden.⁠[6]⁠[8]⁠[10]

Online-Antrag: Ob der Umtausch digital beantragt werden kann, beantwortet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.⁠[4]

Was das in Zentrana heißt

Im Fuhrpark erfassen Sie jede Führerscheinkontrolle mit Datum und Ergebnis. Für jeden Fahrer legen Sie fest, in welchem Abstand kontrolliert wird, und tragen ein, bis wann die Fahrerlaubnis gültig ist. Fehlt die Kontrolle, ist sie überfällig oder ist das Datum abgelaufen, gilt die Pflicht als offen. Je nach Einstellung Ihrer Rolle sperrt Zentrana dann neue Buchungen für diesen Fahrer.

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Quellen

  1. [1]

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 24a Abs. 2

    Primärquelle gesetze-im-internet.de
  2. [2]

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1), Abschnitt II und Fußnote zum Geburtsjahr vor 1953

    Primärquelle gesetze-im-internet.de
  3. [3]

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2

    Primärquelle gesetze-im-internet.de
  4. [4]

    Bundesministerium für Verkehr: Was gibt es beim Führerschein-Umtausch zu beachten? Stand 20. Januar 2026, Abschnitte zu Fristen, Zuständigkeit, Unterlagen, Gebühren, Gültigkeit und digitalem Antrag

  5. [5]

    Landratsamt Miltenberg: Führerschein Abschnitt Pflichtumtausch (Feld 4a, Feld 4b)

  6. [6]

    Landkreis Wittenberg: Ist Ihr Führerschein noch gültig? Dann schauen Sie jetzt auf Feld 4a.

  7. [7]

    DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ § 35 Abs. 1

    Primärquelle publikationen.dguv.de
  8. [8]

    Landratsamt Rastatt, Straßenverkehrsamt: Infos zum Führerschein-Pflichtumtausch Hinweis zum Fristablauf

  9. [9]

    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) Anlage 8, Abschnitt I Nr. 2.1 Buchst. c (Feld 4a Ausstellungsdatum, Feld 4b Ablaufdatum)

    Primärquelle gesetze-im-internet.de
  10. [10]

    Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) Anlage, Nr. 168 (Führerschein nicht mitgeführt, 10 Euro)

    Primärquelle gesetze-im-internet.de
  11. [11]

    Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Anlage, Nr. 202.5 und 126.2

    Primärquelle gesetze-im-internet.de

Quellen geprüft am 01.10.2026.

Stand: 09.10.2026Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.

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