Thema
Fuhrpark und Fristen
Quellen geprüft am 01.10.2026
Kurz gesagt
Drei Dinge müssen Sie im Blick behalten: die Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, mindestens einmal im Jahr, und ob Ihre Fahrer die nötige Fahrerlaubnis haben. Das gilt schon für ein einziges Fahrzeug. Das Ergebnis der jährlichen Prüfung ist schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Wer Fahrzeuge im Betrieb einsetzt, hat als Halter und als Unternehmer Pflichten, die unabhängig von der Flottengröße gelten. Dazu zählen die Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Prüfung durch einen Sachkundigen nach der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, mindestens einmal im Jahr. Fahren lassen dürfen Sie nur Beschäftigte, die Sie dazu bestimmt haben und die ihre Befähigung nachgewiesen haben. Wer als Halter zulässt, dass jemand ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Hier finden Sie die Beiträge dazu.
Beiträge zu Fuhrpark und Fristen
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In Zentrana
Der Fuhrpark führt jedes Fahrzeug mit Fristen, Fahrern und Kosten. HU, UVV und Führerscheinkontrolle meldet das System vorher, nicht hinterher.
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