Zum Inhalt

Thema

Fuhrpark und Fristen

Stand: 10.10.2026

Quellen geprüft am 01.10.2026

Kurz gesagt

Drei Dinge müssen Sie im Blick behalten: die Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70, mindestens einmal im Jahr, und ob Ihre Fahrer die nötige Fahrerlaubnis haben. Das gilt schon für ein einziges Fahrzeug. Das Ergebnis der jährlichen Prüfung ist schriftlich festzuhalten und bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Wer Fahrzeuge im Betrieb einsetzt, hat als Halter und als Unternehmer Pflichten, die unabhängig von der Flottengröße gelten. Dazu zählen die Hauptuntersuchung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Prüfung durch einen Sachkundigen nach der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge, mindestens einmal im Jahr. Fahren lassen dürfen Sie nur Beschäftigte, die Sie dazu bestimmt haben und die ihre Befähigung nachgewiesen haben. Wer als Halter zulässt, dass jemand ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar. Hier finden Sie die Beiträge dazu.

Inhalt
  1. Kurz gesagt
  2. Beiträge zu Fuhrpark und Fristen
  3. In Zentrana

Beiträge zu Fuhrpark und Fristen

Ein Beitrag

In Zentrana

Der Fuhrpark führt jedes Fahrzeug mit Fristen, Fahrern und Kosten. HU, UVV und Führerscheinkontrolle meldet das System vorher, nicht hinterher.

Fuhrpark ansehen

Sie wissen schon, was Sie brauchen?

Legen Sie den Zugang für Ihren Betrieb selbst an und wählen Sie nur die Module, die Sie brauchen.

So läuft die Registrierung
  • 01 Sie tragen E-Mail und Passwort ein, akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und lesen die Datenschutzerklärung.
  • 02 Wir schicken Ihnen einen Link zur Bestätigung per E-Mail.
  • 03 Ihr Zugang steht sofort, ab diesem Tag gilt der Vertrag.