Thema
Schlüssel und Zutritt
Quellen geprüft am 01.10.2026
Kurz gesagt
Drei Angaben brauchen Sie, wenn ein Schlüssel fehlt: wer welchen Schlüssel bekommen hat, wann er ihn bekommen hat und wann er ihn zurückgegeben hat. Ein eigenes Gesetz zur Schlüsselverwaltung gibt es nicht. Verlangen Sie von Beschäftigten Ersatz für einen verlorenen Schlüssel, haften sie nur, wenn sie den Verlust zu vertreten haben (§ 619a BGB). Das müssen im Streitfall Sie zeigen.
Für die Verwaltung von Schlüsseln gibt es kein eigenes Gesetz. Eine lückenlose Liste über Ausgabe und Rückgabe hilft, wenn ein Schlüssel fehlt: Sie zeigt, wer ihn zuletzt hatte, und ist die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Schließanlage getauscht werden muss. Lassen Sie sich beim Austritt einer Person die Rückgabe aller Schlüssel bestätigen. Beiträge zu diesem Thema folgen.
Inhalt
In Zentrana
Die Schlüsselverwaltung hält jede Ausgabe und jede Rückgabe mit Person und Zeitpunkt fest. Beim Austritt steht auf einer Liste, was noch fehlt.
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