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Thema

E-Rechnung

Stand: 10.10.2026

Quellen geprüft am 01.10.2026

Kurz gesagt

Empfangen müssen Sie schon heute: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland elektronische Rechnungen im strukturierten Format annehmen können. Selbst ausstellen wird gestaffelt Pflicht, ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Für Leistungen aus 2025 und 2026 dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2026 noch Papierrechnungen schicken, ohne dass der Empfänger zustimmen muss. Ein PDF braucht dagegen seine Zustimmung.

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen zu stellen, kommt in Stufen: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen auch danach auf Papier ausgestellt werden. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 mit den Änderungen in § 14 Umsatzsteuergesetz. Hier finden Sie die Termine und die Beiträge dazu.

Inhalt
  1. Kurz gesagt
  2. Die wichtigsten Termine
  3. Beiträge zu E-Rechnung
  4. In Zentrana

Die wichtigsten Termine

  1. Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt

    Es ändert § 14 Umsatzsteuergesetz und führt die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen ein.

    recht.bund.de
  2. Bundesfinanzministerium veröffentlicht das Anwendungsschreiben zur E-Rechnung

    Es erklärt Formate, Empfang und Übergangsregeln.

    bundesfinanzministerium.de
  3. Empfangspflicht für alle Unternehmen

    Jedes Unternehmen im Inland muss E-Rechnungen annehmen können. Für den Empfang per E-Mail genügt ein vorhandenes Postfach.

    bundesfinanzministerium.de
  4. Bundesfinanzministerium überarbeitet das Schreiben zur E-Rechnung

    Es ergänzt unter anderem den Umgang mit Format- und Geschäftsregelfehlern und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an.

    bundesfinanzministerium.de
  5. Stand heute ·

    Empfangen ist Pflicht, ausstellen noch nicht

    Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können. Für die ersten Unternehmen beginnt die Ausstellungspflicht im Januar 2027.

  6. · steht noch bevor

    Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr

    Kleinere Unternehmen dürfen für Leistungen aus 2027 bis Ende 2027 noch Papierrechnungen schicken. Rechnungen per EDI bleiben mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2027 erlaubt (§ 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz).

    gesetze-im-internet.de
  7. · steht noch bevor

    Ausstellungspflicht für alle Unternehmen im Inland

    Ende der Übergangsregeln. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern bleiben ausgenommen.

    gesetze-im-internet.de

Beiträge zu E-Rechnung

2 Beiträge

In Zentrana

Das Modul Rechnungen stellt Ausgangsrechnungen im strukturierten Format aus.

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