Thema
E-Rechnung
Quellen geprüft am 01.10.2026
Kurz gesagt
Empfangen müssen Sie schon heute: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland elektronische Rechnungen im strukturierten Format annehmen können. Selbst ausstellen wird gestaffelt Pflicht, ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr. Für Leistungen aus 2025 und 2026 dürfen Sie bis zum 31. Dezember 2026 noch Papierrechnungen schicken, ohne dass der Empfänger zustimmen muss. Ein PDF braucht dagegen seine Zustimmung.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im strukturierten Format empfangen können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen zu stellen, kommt in Stufen: ab 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr, ab 2028 für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern dürfen auch danach auf Papier ausgestellt werden. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 mit den Änderungen in § 14 Umsatzsteuergesetz. Hier finden Sie die Termine und die Beiträge dazu.
Die wichtigsten Termine
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Wachstumschancengesetz im Bundesgesetzblatt
Es ändert § 14 Umsatzsteuergesetz und führt die E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen ein.
recht.bund.de -
Bundesfinanzministerium veröffentlicht das Anwendungsschreiben zur E-Rechnung
Es erklärt Formate, Empfang und Übergangsregeln.
bundesfinanzministerium.de -
Empfangspflicht für alle Unternehmen
Jedes Unternehmen im Inland muss E-Rechnungen annehmen können. Für den Empfang per E-Mail genügt ein vorhandenes Postfach.
bundesfinanzministerium.de -
Bundesfinanzministerium überarbeitet das Schreiben zur E-Rechnung
Es ergänzt unter anderem den Umgang mit Format- und Geschäftsregelfehlern und passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass an.
bundesfinanzministerium.de -
Stand heute ·
Empfangen ist Pflicht, ausstellen noch nicht
Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können. Für die ersten Unternehmen beginnt die Ausstellungspflicht im Januar 2027.
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· steht noch bevor
Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz im Vorjahr
Kleinere Unternehmen dürfen für Leistungen aus 2027 bis Ende 2027 noch Papierrechnungen schicken. Rechnungen per EDI bleiben mit Zustimmung des Empfängers bis Ende 2027 erlaubt (§ 27 Abs. 38 Umsatzsteuergesetz).
gesetze-im-internet.de -
· steht noch bevor
Ausstellungspflicht für alle Unternehmen im Inland
Ende der Übergangsregeln. Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmern bleiben ausgenommen.
gesetze-im-internet.de
Beiträge zu E-Rechnung
2 Beiträge
In Zentrana
Das Modul Rechnungen stellt Ausgangsrechnungen im strukturierten Format aus.
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