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Thema

Lohn und Minijob

Stand: 10.10.2026

Quellen geprüft am 01.10.2026

Kurz gesagt

Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde. Die Minijob-Grenze zieht automatisch mit und geht von 603 auf 633 Euro im Monat. Wer feste Pauschalen zahlt, rechnet besser vor Silvester nach: Der Betrag geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden muss mindestens 14,60 Euro ergeben.

Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zu diesem Lohn. Wer Aushilfen beschäftigt, sollte deshalb bei jeder Anhebung des Mindestlohns Stundenlöhne, Pauschalen und Stundenzahlen prüfen. Hier finden Sie die Termine und die Beiträge dazu.

Inhalt
  1. Kurz gesagt
  2. Die wichtigsten Termine
  3. Beiträge zu Lohn und Minijob
  4. Häufige Fragen zu Lohn und Minijob
  5. In Zentrana

Die wichtigsten Termine

  1. Mindestlohnkommission schlägt 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro für 2027 vor

    Der Vorschlag ist die Grundlage der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.

    bmas.de
  2. Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt

    BGBl. 2025 I Nr. 268, berichtigt in Nr. 312. Sie setzt die beiden Stufen fest.

    recht.bund.de
  3. Mindestlohn 13,90 Euro, Minijob-Grenze 603 Euro

    Erste Stufe der Verordnung.

    gesetze-im-internet.de
  4. Stand heute ·

    13,90 Euro Mindestlohn, 603 Euro Minijob-Grenze

    Diese Werte gelten im laufenden Jahr. Die nächste Stufe steht im Bundesgesetzblatt und gilt ab Januar.

  5. · steht noch bevor

    Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro

    Zweite Stufe. Der Übergangsbereich beginnt bei 633,01 Euro.

    gesetze-im-internet.de

Beiträge zu Lohn und Minijob

Ein Beitrag

Häufige Fragen zu Lohn und Minijob

Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind es höchstens 43 volle Stunden im Monat: 43 Stunden ergeben 627,80 Euro und bleiben unter der Grenze von 633 Euro. Wer mehr pro Stunde zahlt, hat entsprechend weniger Stunden. Bei 16 Euro sind es 39 Stunden.

In Zentrana

Die Zeiterfassung zeigt je Person die geleisteten Stunden im Monat. Damit haben Sie die Stunden Ihrer Aushilfen zur Hand, wenn Sie die Verdienstgrenze prüfen.

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