Thema
Lohn und Minijob
Quellen geprüft am 01.10.2026
Kurz gesagt
Der Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde. Die Minijob-Grenze zieht automatisch mit und geht von 603 auf 633 Euro im Monat. Wer feste Pauschalen zahlt, rechnet besser vor Silvester nach: Der Betrag geteilt durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden muss mindestens 14,60 Euro ergeben.
Der gesetzliche Mindestlohn wird alle zwei Jahre von der Mindestlohnkommission vorgeschlagen und von der Bundesregierung per Verordnung festgesetzt. Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zu diesem Lohn. Wer Aushilfen beschäftigt, sollte deshalb bei jeder Anhebung des Mindestlohns Stundenlöhne, Pauschalen und Stundenzahlen prüfen. Hier finden Sie die Termine und die Beiträge dazu.
Inhalt
Die wichtigsten Termine
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Mindestlohnkommission schlägt 13,90 Euro für 2026 und 14,60 Euro für 2027 vor
Der Vorschlag ist die Grundlage der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
bmas.de -
Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung im Bundesgesetzblatt
BGBl. 2025 I Nr. 268, berichtigt in Nr. 312. Sie setzt die beiden Stufen fest.
recht.bund.de -
Stand heute ·
13,90 Euro Mindestlohn, 603 Euro Minijob-Grenze
Diese Werte gelten im laufenden Jahr. Die nächste Stufe steht im Bundesgesetzblatt und gilt ab Januar.
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· steht noch bevor
Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro
Zweite Stufe. Der Übergangsbereich beginnt bei 633,01 Euro.
gesetze-im-internet.de
Beiträge zu Lohn und Minijob
Ein Beitrag
Häufige Fragen zu Lohn und Minijob
Beim Mindestlohn von 14,60 Euro sind es höchstens 43 volle Stunden im Monat: 43 Stunden ergeben 627,80 Euro und bleiben unter der Grenze von 633 Euro. Wer mehr pro Stunde zahlt, hat entsprechend weniger Stunden. Bei 16 Euro sind es 39 Stunden.
Ein unvorhersehbares Überschreiten ist erlaubt, etwa bei Krankheit einer Kollegin. Es darf in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres vorkommen, und der Verdienst darf in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze erreichen, 2027 also 1.266 Euro. Wer regelmäßig darüber liegt, ist kein Minijobber mehr.
Nein. Auszubildende haben eine eigene Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz. Auch Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss fallen nicht unter das Mindestlohngesetz.
Ja, außer im Privathaushalt. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag festzuhalten und mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Die Pflicht steht in § 17 Mindestlohngesetz.
Der Zoll prüft die Einhaltung. Wer den Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig zahlt, handelt ordnungswidrig, die Geldbuße kann bis zu 500.000 Euro betragen. Für fehlende Aufzeichnungen sind es bis zu 50.000 Euro. Dazu kommen Nachzahlungen an die Beschäftigten und an die Sozialversicherung.
In Zentrana
Die Zeiterfassung zeigt je Person die geleisteten Stunden im Monat. Damit haben Sie die Stunden Ihrer Aushilfen zur Hand, wenn Sie die Verdienstgrenze prüfen.
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